Martin SAILER

Ihr Landrat
für einen attraktiven Landkreis!

Wann kann man Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl beantragen?

  • Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 8. März werden zurzeit an alle wahlberechtigten Personen im Landkreis versendet.
  • Bis zum 15. Februar sollten diese allen Haushalten per Post zugegangen sein.
  • Damit kann man die Briefwahlunterlagen beantragen, wenn man am 8. März nicht in einem Wahllokal vor Ort wählen gehen möchte.
  • Das geht ganz einfach:
  • Entweder bequem von Zuhause online über eine in den Unterlagen angegebene Website oder einen QR-Code, der auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist oder natürlich auch persönlich im zuständigen Wahlamt der Gemeinde. Hierfür müssen ein gültiger Ausweis und die Wahlbenachrichtigung vorgelegt werden.
  • Abgeschickt werden sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl.
  • Also am 5. März 2026.
  • Nur so ist garantiert, dass er noch rechtzeitig ankommt.
  • Die Antragsfirst zur Briefwahl endet am 6. März, also zwei Tage vor dem Wahltag.
  • Wer sich also kurzfristig für die Briefwahl entscheidet, sollte den Antrag dann am besten mündlich bei der Gemeinde stellen und die ausgefüllten Wahlunterlagen direkt abgeben.
  • Wo das wiederum möglich ist, steht in den Wahlunterlagen.

Für ein starkes WIR im Kreistag

Sicher ist sicher!
Jede Stimme ist wichtig.

Zu wichtig, um sie zu verschenken. Machen Sie deshalb Ihr Kreuz auf alle Fälle auch ganz oben auf der Liste beim Wahlvorschlag Nr. 1, Kennwort: Christlich-Soziale Union (CSU).

Die Gesamtzahl der verteilten Stimmen darf die Obergrenze von 70 nicht überschreiten, sonst ist Ihr ganzer Stimmzettel ungültig. Das wäre schade!